Wann kann ich ein Haus steuerfrei verkaufen?
Wann beginnt der gewerbliche Immobilienhandel?
Der Verkauf einer privaten Hauses ist immer dann steuerfrei, wenn es sich nicht um einen Hausverkauf als „Gewerbe“, also gewerblichen Immobilienhandel handelt.
Sie sollten die Frage, ob bei Ihnen gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wenn Sie Ihr Haus steuerfrei verkaufen wollen, mit Ihrem Steuerberater klären. Die Grenzen ab wann die Gewerblichkeit beginnt sind nicht immer leicht ersichtlich und es stellt sich die Frage, wann der gewerbliche Immobilienhandel beginnt.
Vorsicht bei mehr als drei Objekten in 5 Jahren
Finanzämter bewerten einen Hausverkauf regelmässig dann, als gewerblichen Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und wieder veräußert werden. Objekte sind aus Sicht des Finanzamts im Prinzip alle Immobilienarten, egal ob Einfamilienhaus, Reihenhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbeimmobilie oder bebaute oder unbebaute Grundstücke. Objekte sind also Immobilien oder Grundstücke jeglicher Art, bei denen es nicht auf Größe, Wert oder Nutzungsart ankommt.
Geerbte Häuser zählen nicht
Hausverkauf steuerfrei bei Privatvermögen
Grundsätzlich ist ein Hausverkauf steuerfrei, wenn die Grenzen für gewerblichen Grunstückshandel nicht überschritten werden und sich das Haus in Privatvermögen befindet. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich steuerbehaftet, weswegen ein Hausverkauf aus Kapitalgesellschaften in jedem Fall besteuert wird.
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