Die ortsübliche Vergleichsmiete, oder kurz OVM.
Sie fragen sich, was die ortsübliche Vergleichsmiete, kurz OVM, für Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist? Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass eine Wohnung nicht einfach zu jedem Mietpreis vermietet werden darf. Hier gibt es Beschränkungen. In vielen Städten regelt der lokale Mietspiegel die zulässige Miethöhe für Wohnungen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die andere Wohnungen mit einer vergleichbaren Ausstattung im Durchschnitt kosten dürfen. Der Mietspiegel basiert auf statistischen Daten und ist deswegen kein exakter Wert, sondern gibt eine Mietpreisspanne an, in der sich die marktgerechte Miete bewegen muss.
Für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) sind meist folgende Eigenschaften von Bedeutung:
Sind Sie auf der Suche nach der richtigen ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM)?
- die Lage der Immobilie (Lage, Lage, Lage)
- das Baujahr
- die Größe der Wohnung
- die Lage im Gebäude
- die Wohnungsausstattung
- die Energieeffizienz
Die Wohnungsvermietung deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht erlaubt und kann im schlimmsten Fall rechtliche Folgen haben.
Wir beraten Sie zur ortsüblichen Vergleichsmiete, der OVM?
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