Schenkungssteuer – Tipps um steuerfrei zu Schenken
Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden und muss versteuert werden. Die geltenden Steuersätze, Steuerklassen und die steuerlichen Freibeträge werden durch den Verwandtschaftsgrad bestimmt. Wenn man diese berücksichtigt, gibt es Möglichkeiten, die Steuer zu senken, oder im besten Fall komplett zu vermeiden.
Wer muss Schenkungssteuer zahlen?
Grundsätzlich muss jeder Schenkungssteuer zahlen, der eine unentgeltliche – also kostenfreie – Zuwendung von einer lebenden Person erhält. Von einer verstorbenen Person wäre es die Erbschaftssteuer.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Schenkungen, die finanzieller und die materielle. Finanzielle Schenkungen sind zum Beispiel Sparbücher, Aktien usw. Materielle Schenkungen sind „Dinge“ wie beispielsweise Kunstwerke, Autos oder Immobilien. Alle Schenkungen sind steuerpflichtig, sofern sie sich oberhalb der Freigrenzen befinden.
Unterschied Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ähneln sich stark, um eine Umgehung der Erbschaftssteuer zu vermeiden. Wesentliche Unterschiede sind:
- Schenkungen haben eine schlechtere Steuerklasse für Eltern, Großeltern und Urgroßeltern
- Versorgungsfreibeträge bleiben unberücksichtigt
- Selbstgenutztes Immobilieneigentum ist nur für Ehe- & Lebenspartner steuerfrei
Die Höhe der Schenkungssteuer
Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von drei bestimmenden Faktoren ab:
- dem Verwandtschaftsgrad (je näher, desto geringer ist die Steuer)
- der Steuerklasse (je näher die Verwandtschaft, desto geringer ist die Steuerklasse)
- dem Wert der Schenkung (bei materiellen Schenkungen wird der Wert über einen Sachverständigen ermittelt)