Die Schenkungssteuer

Die Schenkung und die Schenkungssteuer

Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenenden un muss versteuert werden. Die Geltenden Steuersätze, Steuerklassen und die steuerlichen Freibeträge werden durch den Verwandtschaftsgrad bestimmt. Wenn man diese berücksichtigt gibt es Möglichkeiten die Steuer zu senken, oder im besten Fall komplett zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Verkaufsberatung

 

Wer muss Schenkungssteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Schenkungssteuer zahlen, der eine unentgeltliche – also kostenfreie – Zuwendung von einer lebenden Person erhält. Von einer verstorbenen Person wäre es die Erbschaftssteuer.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Schenkungen, die finanzieller und die materielle. Finanzielle Schenkungen sind zum Beispiel Sparbücher, Aktien usw. Materielle Schenkungen sind „Dinge“ wie beispielsweise Kunstwerke, Autos oder Immobilien. Alle Schenkungen sind steuerpflichtig sofern sie sich oberhalb der Freigrenzen befinden.

 

Unterschied Schenkungssteuer vs Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ähneln sich stark um eine Umgehung der Erbschaftssteuer zu vermeiden. Wesentliche Unterschiede sind:

  • Schenkungen haben eine schlechtere Steuerklasse für Eltern, Großelterm und Urgroßeltern
  • Versorgungsfreibeträge bleiben unberücksichtigt
  • Selbstgenutztes Immobilieneigentum ist nur für Ehe- & Lebenspartner steuerfrei

 

Die Höhe der Schenkungssteuer

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von drei bestimmenden Faktoren ab:

  • dem Verwandtschaftsgrad (je näher, desto geringer ist die Steuer)
  • der Steuerklasse (je näher die Verwandschaft, desto geringer ist die Steuerklasse)
  • dem Wert der Schenkung (bei materiellen Schenkungen wird der Wert über einen Sachverständigen ermittelt)

Verkaufen

Wir sind Spezialisten für Wohn-, Gewerbe- und Investmentimmobilien. Vertrauen Sie Erfahrung und Kompetenz.

Wir beraten Sie umfassend, fundiert und analytisch und garantieren das beste Ergebnis für Ihren Verkauf.

Bewertung

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie und zeigen wieviel Eigenkapital in ihr steckt. Fundiert und datengestützt.

Ausserdem beraten wir Sie welche Renovierungsmaßnahmen vor einem Verkauf sinnvoll sein können.

Unsere Bewertung ist für Sie kostenlos.

Wer zahlt die Schenkungssteuer?

Der Beschenkte ist die Person, die eine Schenkungssteuer schuldet. Dazu ist von dem Beschenkten eine Schenkungssteuererklärung zu erstellen. Beachten Sie unbedingt, dass der Schenker gleichermaßen für die Steuer haftet, sollte der Beschenkte die Steuer nicht zahlen können.

 

Die Höhe der Schenkungsfreibeträge

Freibeträge sind die Grenzen bis zu denen einen Schenkungen für den Beschenkten steuerfrei ist. Die Freibeträge sind widerrum in erster Linie vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Sollte die Schenkung diesen Freibetrag überschreiten ist eine Steuer fällig. Dieser Freibetrag besteht nur alle 10 Jahre. Achten Sie darauf, dass alle Schenkungen innerhalb der 10 Jahresfrist summiert werden.

 

Anmeldung und Zahlung der Schenkungssteuer

Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Dafür ist ein formloses Schreiben ausreichend, alternativ können dafür vorgesehene Formulare verwendet werden.

Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • die persönlichen Daten der Schenker und des Beschenkten – idealerweise mit den Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs)
  • eine Beschreibung der Schenkung und des Gegenwertes
  • eine Erklärung hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades zwischen den Parteien. Wenn keines besteht, muss dies ebenfalls erklärt werden

Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos !

Erfahren Sie mehr über Ihre Immobilienbewertung

Steuersätze und Freibeträge der Schenkungssteuer

Wenn der Wert der Schenkung bekannt ist, lässt sich die Höhe Schenkungssteuer leicht aus der der Kombination vin Freibetrag und Steuerklasse errechnen.

Die drei Steuerklassen sind wie bei der Erbschaftssteuer von der verwandtschaftlichen Beziehung abhängig. Gleiches gilt für die Höhe der Freibeträge. Grundsätzlich gilt:

Je näher die verwandtschaftliche Beziehung desto niedriger ist die Steuerklasse und desto höher sind die Freibeträge

 

Wenn Sie Ihrem Ehepartner ein Haus im Wert von 500.000 EUR schenken, fällt keine Schenkungssteuer an.

Sollten Sie eine Immobilie im Wert von 500.000 EUR an Ihre Kinder schenken, müsste Erbschaftsteuer gezahlt werden, da der Freibetrag bei 400.000 EUR liegt.

Die Berechnung der Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer können Sie überschlägig selber ermitteln. Für eine genaue Berechnung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

  1. Wert der Schenkung – Freibetrag = steuerpflichtiger Zugewinn
  2. steuerpflichtiger Zugewinn x Steuersatz = Schenkungssteuer

Wieviel bleibt von der Schenkung nach der Steuer übrig?

Wenn Sie von dem Wert der Schenkung die voraussichtliche Schenkungssteuer abziehen erhalten Sie das geschenkte Netto-Vermögen.

Wert der Schenkung – Schenkungssteuer = geschenktes Netto-Vermögen

 

Sonderregelungen, die eine steuerfreie Schenkung erlauben gibt es nur wenige.

  • Ausgenommen ist selbstgenutztes Wohneigentum, wenn dieses unter Ehegatten oder Lebenspartner geschenkt wird
  • Bei vermieteten Wohnimmobilien sind für alle Beschenkten 10 % des Wertes steuerfrei

4 Wege zur Vermeidung der Schenkungssteuer

Es bestehen vier legale Gestaltungsmöglichkeiten um eine mögliche Schenkungssteuerlast zu schmälern. Inwiefern diese für Sie anwendbar sind, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.

1. Die Eheschließung

Wenn Sie ohnehin in einer Partnerschaft leben und dies auch nicht ändern wollen, können Sie die Freibeträge erhöhen indem Sie heiraten, oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Dadurch erhöht sich der Freibetrag von 20.000 EUR auf 500.000 EUR

 

2. Die Schenkung in Raten

Eine Schenkung in Raten kommt dann in Betracht, wenn große Vermögen übertragen werden sollen. Der Nachteil dieser Methode ist, dass sie langwierig ist und länger als 10 Jahre dauert. In diesem Modell wird die erste Schenkung unter maximaler Ausnutzung des Freibetrags in den ersten 10 Jahren durchgeführt und in dem folgenden Jahrzehnt die nächste Schenkung.

 

3. Die Kettenschenkung  oder Umwegschenkung

Bei der Kettenschenkung oder Umwegschenkung wird in der Regel von den Großeltern auf die Enkel übertragen. Enkel haben allerdings signigikant niedrigere Freibeträge als Kinder.

200.000 EUR für Enkel gegenüber 400.000 EUR für Kinder.

Hierbei schenkt der Schenker zunächst an seine Kinder. Die Kinder schenken dann ihrerseits wieder an Ihre Kinder.

Achtung:

Steuerlich liegt bei einer Kettenschenkung ein Umgehungstatbestand vor, wenn die beschenkten Kinder verpflichtet sind das Vermögen umgehend und ungeschmälert weiterreichen zu müssen. Ausserdem kann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Schenkung und der erneuten Weiterschenkung einen Gestaltungsmissbrauch begründen.

Um eine Schenkungssteuer zu vermeiden ist von einer vertraglichen Verpflichtung der Weitergabe der Schenkung und einem zeitlichen Zusammenhang der Schenkungen abzuraten. Hilfreich ist auch eine Begründung für die Weiterleitung der Schenkung an die beschenkten Kinder.

 

4. Gelegenheitsgeschenke – aber nicht bei jeder Gelegenheit

Gelegenheitsgeschenke bieten per Gesetz einen großen Spielraum für die Schenkung, denn bei Schenkungen aufgrund von besonderen Anlässen sind Schenkungen steuerfrei.

Wichtig ist hierbei, dass die Geschenke aus einem besonderen Anlass getätigt werden und es sich um übliche Geschenke handelt. Was allerdings als üblich angesehen wird ist nicht klar definiert und hängt auch von den Vermögensverhältnissen des Schenkers und des Beschenkten ab. Die „Üblichkeit“ einer Schenkung hängt also in der Regel vom Einzelfall ab.

Anlässe für Gelegenheitsgeschenke sind zum Beispiel:

  • Geburtstage
  • Hochzeiten
  • Examen und Prüfungen
  • Jubiläen

Wenn Sie eine Schenkung erwarten oder jemanden beschenken wollen, sollten die möglichen steuerlichen Risiken vorab berücksichtigen. Für eine umfassende und abschließende Klärung kontaktieren Sie ihren Steuerberater.

 

Verkaufsbegleitung

Unsere persönliche Begleitung und Beratung garantiert Ihnen umfassende Information und volle Transparenz für Ihren Erfolg. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Immobilienbewertung

Wir erstellen eine Immobilienwertermittlung und ermitteln den richtigen Verkaufspreis.

Erbengemeinschaften

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist häufig nicht einfach. Die Erben wohnen zu weit weg, oder sind sich nicht einig, oder, oder, oder. Wir beraten bei der Immobilienverkäufen von Erbengemeinschaften.

Unsere Leistungsgarantie

Ganz diskret und ohne Immobilienportale vermarkten wir Immobilien.
Je nachdem, was Ihre Ziele sind, erstellen wir das passende Konzept.
Wir führen dazu ein ausführliches Vorgespräch. Das ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Wir beraten Sie !

Kontaktformular