Wann kann ich eine Wohnung steuerfrei verkaufen?
Wann beginnt der gewerbliche Immobilienhandel?
Der Verkauf einer privaten Wohnung ist immer dann steuerfrei, wenn es sich nicht um eine Wohnungsverkauf als „Gewerbe“, also gewerblichen Immobilienhandel handelt.
Sie sollten die Frage, ob bei Ihnen gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wenn Sie Ihre Wohnung steuerfrei verkaufen wollen, mit Ihrem Steuerberater klären. Die Grenzen ab wann die Gewerblichkeit beginnt sind nicht immer leicht ersichtlich und es stellt sich die Frage, wann der gewerbliche Immobilienhandel beginnt.
Vorsicht bei mehr als drei Objekten in 5 Jahren
Finanzämter bewerten Immobilienverkäufe regelmässig dann, als gewerblichen Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als drei Objekte angeschafft und wieder veräußert werden. Objekte sind aus Sicht des Finanzamts im Prinzip alle Immobilienarten egal ob Einfamilienhaus, Reihenhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbeimmobilie oder bebaute oder unbebaute Grundstücke. Objekte sind also Immobilien oder Grundstücke jeglicher Art, bei denen es nicht auf Größe, Wert oder Nutzungsart ankommt.
Geerbte Immobilien zählen nicht
Wohnungsverkauf steuerfrei bei Privatvermögen
Grundsätzlich ist ein Wohnungsverkauf steuerfrei, wenn die Grenzen für gewerblichen Grunstückshandel nicht überschritten werden und sich die Wohnung in Privatvermögen befindet. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich steuerbehaftet, weswegen ein Wohnungsverkauf aus Kapitalgesellschaften in jedem Fall besteuert wird.