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Notarkosten beim Hauskauf

Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt und abhängig vom Geschäftswert – also dem Kaufpreis. Üblicherweise liegen die Notarkosten bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Wobei rund 1 % auf die Notarkosten und 0,5% auf Grundbuchkosten entfallen.

In diesen Kosten sind die Gebühren enthalten, die der Notar an das Grundbuchamt entrichten muss. Die Notarkosten beim Hausverkauf werden vom Käufer getragen. Ausgenommen sind hiervon allerdings Gebühren die für Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten Dritter anfallen können, diese trägt üblichweise der Verkäufer.

Der Kaufvertrag für eine Immobilie oder ein Grundstück muss in Deutschland immer notariell beurkundet werden, deswegen führt and diesen Kosten kein Weg vorbei.

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