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Bruttokaltmiete

Unter Bruttokaltmiete versteht man die Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten, aber ohne Kosten für Heizung und Warmwasser.

Welche kalten Betriebskosten umgelegt werden, dass heisst durch den Mieter zu tragen sind, ist im Mietvertrag geregtl.

Beispiele für kalte Betriebkosten sind für die meisten Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen die Kosten für

  • Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung
  • Kommunale Abgaben wie Grundsteuer, Niederschlagwasser, Abwasser/Kanalgebühren, Frischwasser, Winterdienst Streuplan, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
  • Hausmeister, Grünpflege, Graupflege, Hausreinigung
  • Allgemeinstrom,
  • Aufzug und Aufzugswartung
  • Müllbeseitigung, Mülltrennung, Sperrmüll, gesonderte Müllentsorgung
  • Kosten für Ungezieferbekämpfung
  • Schornsteinfeger
  • Antennengebühren, Kabelgebühren, Multimedia
  • und ggfls. weitere Kosten

 

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