Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Holen Sie sich hier eine kostenlose Bewertung.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Holen Sie sich hier eine kostenlose Bewertung.

Startseite / Kalte Betriebskosten

Kalte Betriebskosten

Kalte Betriebskosten sind alle Mietnebenkosten außer die Kosten für Heizung (Heizkosten) und Warmwasser.

Welche kalten Betriebskosten umgelegt werden, dass heisst durch den Mieter zu tragen sind, ist im Mietvertrag geregelt. Betriebskostenspiegel können ein Anhaltspunkt für die ungefähre Höhe von kalten Betriebskosten sein, müssen es aber nicht.

Beispiele für kalte Betriebkosten sind für die meisten Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen die Kosten für

  • Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung
  • Kommunale Abgaben wie Grundsteuer, Niederschlagwasser, Abwasser/Kanalgebühren, Frischwasser, Winterdienst Streuplan, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
  • Hausmeister, Grünpflege, Graupflege, Hausreinigung
  • Allgemeinstrom
  • Aufzug und Aufzugswartung
  • Müllbeseitigung, Mülltrennung, Sperrmüll, gesonderte Müllentsorgung
  • Kosten für Ungezieferbekämpfung
  • Schornsteinfeger
  • Antennengebühren, Kabelgebühren, Multimedia
  • und ggfls. weitere Kosten

Da kalte Betriebskosten und die Nettokaltmiete ein Indikator für den Preis von Mietwohnungen und Mietobjekten ist, sind sie für die Genehmigung der "Kosten der Unterkunft" nach Sozialgesetzbuch von Bedeutung.

Nach oben scrollen