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Erwerbsnebenkosten

Erwerbsnebenkosten sind die Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Die Erwerbsnebenkosten variieren je nach Immobilienwert, Immobilientyp und Bundesland.

Typische Erwerbsnebenkosten sind

  • Grunderwerbsteuer (in NRW derzeit bei 6,5% des Kaufpreises)
  • Notarkosten für die Erstellung des Kaufvertrags und den Vollzug der Urkunde
  • Gerichtskosten für Eintragungen und Umschreibungen zum Beispiel im Grundbuch
  • Eventuell sonstige Gebühren für Vorkaufsrechtverzichtserklärung, Grünflächenabgabe usw.
  • Maklercourtage

Die Grunderwerbsteuern sind in Deutschland von früher 3,5 % massiv gestiegen und liegen in vielen Bundesländern bei über 6 %. Es zeichnet sich hier keine Steuersenkung ab, sondern es ist vielmehr mit stetig steigenden Steuern zu rechnen.

Notarkosten fallen für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs und der Durchführung der Beurkundung sowie des Vollzugs an. Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Viele empfinden Notarkosten als zu hoch im Verhältnis zu der erbrachten Leistung.

Gerichskosten fallen an für Eintragungen und Umschreibung im Grundbuch.

Die Notarkosten, die Gerichtskosten liegen zusammen mit den sonstigen kommunalen Gebühren beim Immobilienkauf bei rund 1,5 % des Kaufpreises.

 

 

 

 

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