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Inklusivmiete

Die Inklusivmiete enthält neben der Nettokaltmiete bereits die anteiligen für Betriebskosten und Heizkosten für die Mietsache. Inklusivmieten oder Vollinklusivmieten finden sich überwiegen in Wohnungen und Apartments zur kurzzeitigen Überlassung wo häufig Mieterwechsel bestehen.

Ausserdem sind noch die Teilinklusivmiete zu unterscheiden, bei der Betriebs- und Heizkosten teilweise enthalten sind. Dies ist häufig der Fall bei Wohnungen oder Apartements für die Kurzzeitmiete (Wochen bis einige Monate) oder zum Beispiel Studentenwohnungen der Fall.

Die Nettokaltmiete ist also die Miete, die der Vermieter vom Mieter für die Deckung seiner Kosten erhält. Von der Nettokaltmiete sind auf Vermieter-seite noch Kosten für nicht umlegbare Betriebskosten abzuziehen. Das ist insbesondere bei Wohnungsmietverträgen dann der Fall, wenn laut Mietvertag nicht alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. In vielen alten Mietverträgen finden sich häufig Regelungen wonach Mieter nur Strom und zum Beispiel Versicherungen bezahlen, alle übrigen Kosten jedoch vom Vermieter getragen werden.

 

 

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