Die Nettokaltmiete ist die Miete, die ein Mieter ohne Nebenkosten wie Betriebskosten und Heizkosten als Mietpreis für eine bestimmte Fläche zahlt.
Die Nettokaltmiete ist also die Miete, die der Vermieter vom Mieter für die Deckung seiner Kosten erhält. Von der Nettokaltmiete sind auf Vermieter-seite noch Kosten für nicht umlegbare Betriebskosten abzuziehen. Das ist insbesondere bei Wohnungsmietverträgen dann der Fall, wenn laut Mietvertag nicht alle Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. In vielen alten Mietverträgen finden sich häufig Regelungen wonach Mieter nur Strom und zum Beispiel Versicherungen bezahlen, alle übrigen Kosten jedoch vom Vermieter getragen werden.
Ausserdem sind noch die Teilinklusivmiete und die Inklusivmiete zu unterscheiden, bei denen Betriebs- und Heizkosten teilweise oder komplett enthalten sind. Dies ist häufig der Fall bei Wohnungen oder Apartements für die Kurzzeitmiete (Wochen bis einige Monate) oder zum Beispiel Studentenwohnungen der Fall.