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Einheitswert

Der Einheitswert ist eine wichtige Messzahl für die steuerliche Bewertung von Immobilien. Sie ist beispielsweise wichtig für die Festlegung der Grunderwerbsteuer oder auch der Grundsteuer. Der Einheitswert gibt dabei die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Veranlagung einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag, meist um ein Kaufdatum, wider.

Der Einheitswert ist ein rein steuertechnischer Wert und ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert oder dem Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks.

Basis des Einheitswertes ist dabei das Jahr 1935 für die "alten Bundesländer" und das Jahr 1964 für die "neuen Bundesländer". Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich die Immobilie seit diesem Jahr nicht verändert hat. Da dies offensichtlich nicht ganz richtig ist - man denke nur an die Entwicklung von Berlin oder Dresden seit der Wiedervereinigung - wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Bemessung neu geregelt werden muss. Dies führte zur Grundsteuerreform.

Da sowohl die Grunderwerbsteuer als auch die Grundsteuer vom Aufkommen her (also dem Volumen nach) wichtige Steuern für die Öffentliche Hand sind, ist nicht damit zu rechnen, dass die Reform dieser Kennzahlen zu einer Absenkung führen wird.

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