Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundbesitz, also Immobilien und Grundstücke. Die Höhe der Grundsteuer basiert auf dem amtlich festgestellten Einheitswert des Grundsitzes und wird mit einen Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze sind insbesondere in klammen (ärmeren) Kommunen eher höher, als in schuldenfreien. Die Grundsteuer ist eine Vermögenssteuer und neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.
Die Grundsteuer wird vierteljährlich erhoben. Sie ist bei Wohnungsmietverträgen auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten (Betriebskostenverordnung) umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Zwei Arten der Grundsteuer
Unterschieden wird grundsätzlich in Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Die Grundsteuer A betrifft Land- und Forstwirtschaftliche Flächen.
Die Grundsteuer B betrifft bebaubare, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Grundsteuer B ist der Normalfall für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer.
Die Grundsteuer ist Teil der Grundbesitzabgaben, die an eine Stadt, Gemeinde, Kommune zu entrichten sind.
Reform der Grundsteuer
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Grundsteuer nicht mehr aus historischen Werten (den Einheitswerten) aus dem Jahr 1964 (für die "alten Bundesländer") und aus dem Jahr 1935 (für die "neuen Bundesländer") basieren darf. Grund dafür ist, dass sich die Bewertungsgrundlage seit diesen beiden Daten geändert hat - das ist sicherlich unstrittig. Die Entwicklung Berlins seit 1990 ist nur ein Beispiel dafür, aber sicherlich das offensichtlichste.
Um die Grundsteuer an diese geänderten Realitäten anzupassen wurde eine Neuregelung beschlossen. Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die Grundsteuer steigen wird, auch wenn Politiker nicht müde werden zu betonen, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleiben soll.
Insbesondere die durch die niedrige Zinspolitik getriebene Preissteigerung von Immobilien wird hier einen großen Effekt haben.