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Grundbesitzabgaben

Die Grundbesitzgaben sind Abgaben und Steuern, die auf Grundbesitz erhoben wird. Grundbesitz sind Immobilien (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung) oder Grund und Boden (z.B. Land- und Forstwirtschaftliche Flächen).

Typischerweise setzen sich Grundbesitzabgaben aus mehreren Positionen zusammen:

  • Grundsteuer (A oder B)
  • Entwässerung/Kanalgebühren
  • Niederschlagwasser
  • Müllentsorgung
  • Winterdienst
  • und eventuell weitere

Die Grundbesitzabgaben werden von den Städten und Gemeinden festgelegt und sind deswegen überall unterschiedlich. Die Grundbesitzabgaben werden regelmässig angepasst (also erhöht) und sind eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.

Grundbesitzabgaben sind laut Betriebskostenverordnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Wohnungsmieter umlegbar - sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

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