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Hausgeld

Als "Hausgeld" bezeichnet man monatliche Vorauszahlungen für die Bewirtschaftungs, Instandhaltung und Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Hausgeld ist vom Eigentümer des Mietobjektes - in der Regel eine Eigentumswohnung - auf das Konto der WEG entrichtet.

Das Hausgeld wird teilweise auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt und teilweise sind ist das Hausgeld vom Eigentümer zu tragen.

Die Bewirtschaftungskosten sind größtenteils Betriebskosten, die je nach mietvertraglicher Vereinbarung auf die Mietpartei umgelegt werden. In diesem Fall handelt es sich aus Eigentümersicht also um durchlaufende Kosten.

Instandhaltungskosten können grundsätzlich nicht auf den Mieter umgelegt werden. Eine Ausnahme bilden hier sogenannte Kleinreparaturen wie der tropfende Wasserhahn. Für die laufende und künftige Instandhaltung zahlt die Eigentümerin einen fixen Betrag monatlich auf ein Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Das ist die sogenannte Instandhaltungsrücklage. Von diesem Konto werden größere Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen bezahlt. Die Höhe der Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt und richtet sich nach erwarteten Instandhaltungsmaßnahmen und beabsichtigen Modernisierungsmaßnahmen der Gemeinschaftsflächen.

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung wird immer auch die anteilige Instandhaltungsrücklage miterworben. Je nach Höhe kann dies schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen.

Die Kosten für die Verwaltung der Wohnung kann bei Wohnungsmietverträgen nicht auf den Mieter umgelegt werden und muss vom Vermieter getragen werden. Typische Verwaltungskosten sind zum einen die Kosten für die Verwaltung der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG-Verwaltung) und die Kosten für die Mietverwaltung wie Mietenbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung usw.

In der Regel ist das Hausgeld schätzungsweise 20 bis 30 Prozent teurer als die Nebenkosten eines Mieters.

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