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Sondereigentum

Sondereigentum: Was ist das und was gehört dazu?

Sondereigentum bezeichnet die Teile einer Immobilie, die einem Wohnungseigentümer allein zur Nutzung und Verwaltung zustehen. Es umfasst abgeschlossene Räume wie Wohn- und Schlafräume, Küche, Bad sowie Innenausstattungen wie Böden und Wände (sofern sie nicht tragend sind). Auch Balkone und Terrassen können teilweise zum Sondereigentum gehören, sind aber oft durch Regelungen eingeschränkt.

Was gehört nicht dazu?
Gemeinschaftseigentum bleibt immer:

  • Tragende Wände, Dach, Außenfassaden
  • Versorgungsleitungen, die mehrere Einheiten bedienen
  • Außenfenster und Außentüren

Pflichten des Sondereigentümers:

  • Instandhaltung und Reparatur des Sondereigentums auf eigene Kosten
  • Haftung für Schäden, die durch das Sondereigentum entstehen

Sondereigentum vs. Sondernutzungsrecht:
Sondereigentum ist im Grundbuch eingetragen und gehört dem Eigentümer vollständig. Sondernutzungsrechte, wie an Gärten oder Stellplätzen, erlauben eine exklusive Nutzung, bleiben aber Gemeinschaftseigentum.

Das Sondereigentum ermöglicht Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum, während die klare Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum wichtig für ein reibungsloses Zusammenleben in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

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