Warme Betriebskosten sind jene Betriebskosten, die sich auf die Beheizung der Wohnung und die Bereitstellung von Warmwasser beziehen.
Diese Kosten sind ebenfalls Teil der Nebenkosten, die ein Mieter neben der Nettokaltmiete zu tragen hat. Welche warmen Betriebskosten der Mieter konkret übernehmen muss, ist im Mietvertrag oder der Betriebskostenverordnung festgelegt. Ein Vergleich mit Durchschnittswerten, wie sie beispielsweise im Betriebskostenspiegel zu finden sind, kann helfen, die Höhe der warmen Betriebskosten einzuschätzen. Allerdings hängen die tatsächlichen Kosten stark von Faktoren wie Gebäudezustand, Heizsystem und individuellem Verbrauch ab.
Beispiele für warme Betriebskosten sind:
- Heizkosten für Zentralheizungen oder Etagenheizungen (einschließlich Brennstoffkosten wie zum Beispiel Gas, Öl oder Pellets usw.)
- Kosten für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage
- Kosten für die Abgasmessung durch den Schornsteinfeger
- Kosten für die Aufbereitung und Bereitstellung von Warmwasser
- Umlagefähige Kosten für Fernwärme, falls das Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist
- Ausgaben für technische Anlagen wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen (falls vorhanden)
Die warmen Betriebskosten sind oft der größte Posten unter den Nebenkosten, da sie vom Verbrauch der Bewohner und den Energiepreisen abhängen. Besonders in den letzten Jahren, mit den steigenden Energiepreisen, sind die warmen Betriebskosten zunehmend in den Fokus gerückt. Für viele Haushalte ist es daher wichtig, Heizverhalten und Energieeffizienz des Gebäudes zu berücksichtigen, um die Kosten zu minimieren.
Im Rahmen der sozialen Absicherung, beispielsweise bei der Beantragung der „Kosten der Unterkunft“ nach dem Sozialgesetzbuch, spielen warme Betriebskosten ebenfalls eine zentrale Rolle.