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Wohnungseigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Zusammenarbeit und Rechte

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umfasst alle Eigentümer einer Immobilie, die im Grundbuch eingetragen sind. Sie entsteht automatisch, sobald das Eigentum an einer Immobilie in mehrere Einheiten (z. B. Wohnungen oder Gewerbeflächen) aufgeteilt wird.

Aufgaben der WEG:
Die WEG ist verantwortlich für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehören:

  • Entscheidungen über Reparaturen und Modernisierungen
  • Festlegung und Verteilung der Nebenkosten
  • Organisation von Gemeinschaftsflächen (z. B. Garten, Treppenhaus)

Rechte und Pflichten der Mitglieder:

  • Mitbestimmung: Eigentümer können in der Eigentümerversammlung über Belange des Gemeinschaftseigentums abstimmen.
  • Kostenbeteiligung: Jeder Eigentümer trägt die Kosten für das Gemeinschaftseigentum gemäß seinen Miteigentumsanteilen.
  • Pflichten: Eigentümer müssen sich an die Beschlüsse der WEG halten und das Gemeinschaftseigentum pfleglich behandeln.

Eigentümerversammlung:
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium der WEG. Hier werden Beschlüsse gefasst, z. B. über die Höhe der Instandhaltungsrücklage, Renovierungen oder Hausordnungen.

Verwaltung:
Eine WEG wird meist durch einen Verwalter organisiert, der die täglichen Aufgaben übernimmt, wie die Abrechnung der Nebenkosten, Koordination von Reparaturen und Einberufung der Versammlungen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglicht die gemeinsame Verwaltung einer Immobilie. Für ein harmonisches Miteinander sind klare Regeln und eine transparente Kommunikation unter den Eigentümern entscheidend.

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