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Baulast

Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der jeweiligen Baubehörde. Die Baulast regelt Handlungen, die dieser vorzunehmen, zu unterlassen oder zu dulden hat.

Eingeschränkte Nutzbarkeit oder erweiterte Flächennutzung: eine Baulast kann die Bebaubarkeit von Grundstücken erheblich beeinflussen. Wenn eine Baulast im Baulastenverzeichnis vermerkt wird, entsteht für einen Grundstückseigentümer dadurch häufig ein Vorteil, dagegen muss ein anderer einen Nachteil hinnehmen. Der benachteiligte Nachbar kann in diesem Fall jedoch eine Entschädigungszahlung beanspruchen.

  • Der Eigentümer eines belasteten Grundstücks verpflichtet sich gegenüber der Baubehörde, bauliche Veränderungen auszuführen, Vorhaben zu unterlassen oder auch Planungen zu dulden.
  • Baulasten sind unabhängig vom Grundstückseigentümer und werden beim Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen.
  • Baulasten, die die Nutzbarkeit eines Grundstücks einschränken, wirken sich negativ auf die Wertermittlung aus.

Baulasten können sein:

  • Abstandsbaulast
  • Anbaubaulast
  • Erschließungsbaulast
  • Stellplatzbaulast
  • Überfahrbaulast
  • Vereinigungsbaulast

Baulasten werden im sogenannten Baulastenverzeichnis geführt. Baulastverzeichnisse genießen keinen öffentlichen Glauben, dass heisst, dass der Inhalt eines Baulastenverzeichnisses vollumfassend abschließend, aktuell und richtig ist.

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