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Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die möglichen Bebauungs- und Nutzungsarten von Grundstücken und ist ein für Bauherren verbindlicher Bauleitplan. An diesem führt also kein Weg vorbei.

Egal ob 3-stöckige Villa, Flachdachhaus, Bungalow oder Blockhaus – die Vorstellungen und Wünsche von Bauherren sind immer vielfältig. Ein Bebauungsplan setzt diesen individuellen Bauwünschen jedoch Grenzen.

Zweck von Bebauungsplänen

Bebauungspläne werden von Kommunen aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen heraus entwickelt, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Gemeinde  zu steuern. So soll ein einheitlicher Siedlungscharakter sichergestellt und zu unterschiedliche Bauformen verhindert werden. Fokus sind dabei nicht stilistische Fragen, sondern vor allem um der Schutz von Einzelinteressen. Mehrstöckige Häuser können zum Beispiel die umliegenden Grundstücke und Häuser verschatten und Gewerbeobjekte in einer Wohnsiedlung unpassen sein und so weiter.

Wie detailliert die Vorschriften in einem Bebauungsplan sind, ist je nach Kommune und Bundesland unterschiedlich. Manche Bebauungspläne gehen so weit, dass sie Vorschriften zur Farbe der Dachziegeln oder der Fassadengestaltung beinhalten, die sogenannte Gestaltungssatzung. Hier ist dann gewünscht, dass eine Siedlung ihren speziellen charakter beibehält wie zum Beispiel Gartenstädte, Fachwerksiedlungen usw.

Inhalt eines Bebauungsplans

Mögliche Inhalte eines Bebauungsplans sind im Paragraphen §9 im BauGesetzbuch, dem BauGB, geregelt. Damit ein Bauherr einen Bebauungsplan auch korrekt lesen kann, sollten ihm die Planzeichen- und Baunutzungsverordnung bekannt sein.

In einem Bebauungsplan werden in der Regel rechtsverbindliche Vorschriften zu den folgenden Themen festgehalten werden:

  • Abstandflächen
  • Anzahl der erlaubten Vollgeschosse
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bauweise
  • Baulast
  • Baumaterialien
  • Dachformen
  • Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind
  • Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
  • Versorgungsflächen
  • Stellplätzen und Grünanlagen
  • Städtebauliche Maßnahme
  • und vieles mehr

Eine detaillierte Erläuterung, in der der Sinn und Zweck der Planung begründet werden, ist in einem Bebauungsplan zwingend erforderlich.

Sind Bauherren an einem Grundstück interessiert, so können sie den entsprechenden Bebauungsplan beim Bauordnungsamt, bei der Gemeindeverwaltung, dem Stadtplanungsamt oder in vielen Kommunen einsehen. In den meisten Städten ist das problemlos online möglich.

Der Innenausbau eines Hauses, die Haustechnik und die Ausrichtung des Hauses werden in einem Bebauungsplan nicht vorgeschrieben.

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